Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Kollegs und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen. 

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei. Dazu erfolgt im Januar die Ausgabe eines Formulars, welches von den Eltern bis zum 15. März des Jahres ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen an die Schule bzw. direkt beim Schulträger eingereicht werden muss. 

Daraufhin wird die Berechnung durchgeführt und die Eltern erhalten einen Bescheid.  

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Dazu erhalten Sie im fortgeschrittenen 2. Halbjahr ein Schreiben, mit einem eigens für Sie generierten Freischaltcode. Mit diesem können Sie dann ein Benutzerkonto erstellen, über welches Sie die entgeltliche Ausleihe beantragen können. 

Nach dem Anlegen eines Benutzerkontos können Sie einsehen, welche Bücher für Ihr/e Kind/er im Rahmen der Schulbuchausleihe ausgeliehen werden können und sich auch erst danach entscheiden, ob Sie die Ausleihe in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Mit Anlegen eines Benutzerkontos gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.  

Alle Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der unentgeltlichen Ausleihe ausgegeben werden, gehen in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler über.  

Alle Lehrwerke (z. B. Fibel oder Mathebuch) müssen am Ende des Schuljahres wieder zurück an die Schule gegeben werden und sind von daher pfleglich zu behandeln. Sollte es bei der Rücknahme Beanstandungen geben, wird Ihnen das betroffene Buch in Rechnung gestellt. In diesem Fall geht das Buch in Ihren Besitz über und muss natürlich nicht mehr zurückgegeben werden.  

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich sehr gerne an unser Sekretariat wenden (freitags von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr unter 06357-964809 oder jederzeit per E-Mail an  sandra.dech@mosaikgrundschule.de).  

Nachstehend finden Sie alle notwendigen Dokumente zum Download.

  • Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz
  • Merkblatt mit Informationen zur Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2024/2025
  • Antragsformular zur Lernmittelfreiheit ohne Merkblatt als ausfüllbares PDF

Bitte füllen Sie das Antragsformular nicht im Browser aus, sondern speichern Sie dieses lokal als PDF-Dokument ab. Anschließend können Sie das Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen beim Schulträger abgeben.

Bildnachweis:  real444 / Bearbeitung: Marion Malo